IT-Consulting

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB von Achim Jöstingmeier / ajoCON IT-Service und Consulting

Stand: 20.10.2015

 

1. Allgemeines

1.1 Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Die beiderseitigen Verpflichtungen ergeben sich ausschließlich aus den folgenden Bestimmungen, die durch Finanzierungsvereinbarungen des Kunden mit Dritten unberührt bleiben. Insbesondere bleiben die Zahlungsverpflichtungen des Kunden in voller Höhe bestehen. Das gilt auch dann, wenn ich Finanzierungen vermittle. Finanzierungsangaben im Auftrag sind nur Zahlungsbedingungen und lassen den Kaufvertrag als solchen unberührt.

1.3 Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.

1.4 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen des Kunden sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Sie bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.

1.5 Änderungen und Ergänzungen sowie mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Aus Beweisgründen ist für Vertragsänderungen und –Ergänzungen ebenfalls die Schriftform zu wählen.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Lehne ich nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang in Gelsenkirchen - Buer die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt. Diese kann auch maschinell erstellt werden.

2.2 Der Kunde ist 4 Wochen an seinen Auftrag gebunden.

2.3 Ich kann Konstruktions- und Formänderungen der Ware vornehmen, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind, der vertragsmäßige Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird und diese unter Berücksichtigung meiner Interessen an der Änderung dem Kunden zumutbar sind.

2.4 Meine Angestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

 

3. Lieferung

3.1 Die in den Auftragsbestätigungen angegebenen Lieferzeiten sind unverbindliche Circa-Angaben. Sie sind nur dann bindend, wenn sie von mir ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

3.2 Eine verbindliche Lieferfrist beginnt mit dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung; wenn Rückfragen erforderlich sind, erst nach Eingang der Klarstellung aller Punkte. Falls Anzahlungen vereinbart sind, beginnt die Lieferfrist erst mit Eingang der ersten Zahlung.

3.3 Sofern Vertragsgegenstand der Kauf einer Sache ist, ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand meine Betriebsstätte (bzw. bei Direktbelieferung durch einen Hersteller/Großhändler dessen Lager) verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

3.4 Ich bin befugt, Teillieferungen und Teilleistungen nach vorheriger Ankündigung auszuführen und entsprechend zu berechnen, soweit dies dem Kunden nicht unzumutbar ist.

3.5 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger Ereignisse, auf die ich keinen Einfluss habe und die nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw. -, auch bei Vorlieferanten, habe ich auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen und auch innerhalb eines Verzuges nicht zu vertreten.

Beginn und Ende derartiger Hindernisse teile ich dem Kunden unverzüglich mit. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer bin ich berechtigt, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Bei Unmöglichkeit habe ich das Recht wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann von mir die Erklärung verlangen, ob ich zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern werde. Erkläre ich mich nicht, kann der Kunde zurücktreten, wenn ihm infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferungen nicht zugemutet werden kann.

3.6 Meine eigene Lieferpflicht steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Hersteller der Ware bzw. den Großhändler. Der Selbstbelieferungsvorbehalt gilt mit der Maßgabe, dass ich meinerseits ein entsprechendes Deckungsgeschäft rechtzeitig abgeschlossen und/oder die verspätete Lieferung durch meinen Lieferanten selbst nicht zu vertreten haben.

3.7 Bei Ingebrauchnahme der Ware durch den Kunden und (ggf. teilweiser) Nichtbezahlung des Kaufpreises bin ich nach erfolgloser Bestimmung einer angemessenen Frist berechtigt, gemäß Ziffer 6.2 vorzugehen und statt der Leistung einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 30% der vereinbarten Auftragssumme zu verlangen, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden nachzuweisen. Dem Kunden bleibt seinerseits der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist. Schadensersatzansprüche in anderen Fallkonstellationen bleiben unberührt.

 

4. Versand und Gefahrübergang

4.1 Erfüllungsort für die Lieferung ist meine Betriebsstätte.

4.2 Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Kunden, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder ich auch noch andere Leistungen wie z.B. Versendungskosten übernommen habe. Ist die Ware vom Kunden abzuholen, geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Bereitstellung auf den Kunden über.

4.3 Mangels besonderer Weisung erfolgt die Verpackung sowie die Wahl des Transportweges und Transportmittels nach bestem Ermessen. Die Übernahme der Ware von mir ohne Beanstandung durch die Bahn, Post, Spediteure oder sonstige Transportunternehmen gilt als Bestätigung der einwandfreien Beschaffenheit der Verpackung bei Absendung und schließt jede Haftung durch mich wegen nichtsachgemäßer Verpackung oder Verladung für unterwegs entstandene Beschädigungen oder Verluste aus, soweit ich nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend hafte.

4.4 Vor dem Versand abgenommene Waren gelten als den vereinbarten Bedingungen entsprechend geliefert.

 

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Waren werden gemäß den im Auftrag aufgeführten Preisen berechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.2 Die Installation der Ware hat der Kunde gesondert zu zahlen. Hierfür gilt der jeweils vereinbarte Stundensatz.

5.3 Ersatzteile und Zubehör liefere ich zuzüglich Fracht und Verpackung.

5.4 Etwaige Preiserhöhungen hat der Kunde zu tragen, sofern die Ware vereinbarungsgemäß später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geliefert wird.

5.5 Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung wird die Zahlung netto sofort mit Zugang der Rechnung fällig.

5.6 Wechsel oder Schecks werden nicht angenommen.

5.7 Im Falle des Verzugs bin ich berechtigt, Zinsen in Höhe der von meiner Geschäftsbank jeweils berechneten Zinsen für Geschäfts Kredite zu verlangen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basis Zinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt mir unbenommen.

5.8 Alle meine Forderungen werden im Übrigen sofort zur Zahlung fällig, wenn mir nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt wird.

Ich bin berechtigt, dann noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung(en) oder Sicherheitsleistungen(en) auszuführen bzw. zugesagte Warenkredite in diesem Falle zu vermindern oder ganz aufzuheben. Sind Vorauszahlung(en) oder Sicherheitsleistung(en) auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, bin ich berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Ich behalte mir für diesen Fall die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für den unnötig entstandenen Aufwand, den entgangenen Gewinn sowie weiterer Schäden vor.

5.9 Ich bin berechtigt, bei Fehlen konkreter Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und werde den Kunden über die Art der Verrechnung informieren.

5.10 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann vom Kunden nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Ich behalte mir das Eigentum an sämtlichen von mir gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor, die mir aus Geschäftsverbindungen zu dem Kunden zustehen.

6.2 Wenn der Kunde eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbringt, sich insbesondere in Zahlungsverzug befindet, bin ich berechtigt, nach erfolgloser Bestimmung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. Ich bin dann zudem berechtigt, vom Kunden Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen.

6.3 Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf mein Eigentum hinzuweisen und mich unverzüglich unter Übergabe der notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann ich vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde trägt die Kosten der Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche.

 

7. Installations-Dienstleistungen

7.1 Die Anpassung der von mir installierten Hard- und Software an Kundenspezifikationen, die Einrichtung von Benutzerkonten etc. sowie die Migration von bestehenden Datensätzen auf das neue System ist nur im Leistungsumfang enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.

7.2 Soweit von mir im Vorfeld der Planung einer Änderung der IT-Infrastruktur eine Bestandsaufnahme des bestehenden IT-Systems gemacht wird, ist diese Tätigkeit ebenfalls nach Zeitaufwand zu vergüten, unabhängig davon, ob der Auftrag für die neue IT-Anlage erteilt wird oder nicht.

7.3 Nach Durchführung einer vom Kunden beauftragten Hard- und/oder Softwareinstallation durch mich erhält der Kunde von mir eine E-Mail-Benachrichtigung hierüber, der ein detaillierter Tätigkeitsbericht beigefügt ist. Wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats ab Versand dieser Benachrichtigung schriftlich (E-Mail genügt) Einwendungen gegen die Ordnungsgemäßheit der im Tätigkeitsbericht beschriebenen Installationsarbeiten erhebt, gelten diese als abgenommen. Der Kunde darf die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigern. Unwesentliche Mängel beseitige ich nach Abnahme im Rahmen der Mängelansprüche. Verweigert der Kunde die Abnahme, so ist die Abnahmeprüfung nach den vorstehenden Regelungen vollständig zu wiederholen, sobald ich alle ausgewiesenen, die Abnahme verhindernden Fehler beseitigt und dem Kunden erneut eine Benachrichtigung über die Vornahme der Fehlerbehebungsarbeiten nebst detaillierter Tätigkeitsbeschreibung geschickt haben.

 

8. Gewährleistung

8.1 Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel zu untersuchen. Erkennbare Mängel der Ware, unrichtige oder unvollständige Lieferungen, Mengen- oder Maßabweichungen sowie Transport- und Verpackungsschäden sind vom Kunden sofort beim Eintreffen der Ware auf dem Frachtbrief bzw. Lieferschein zu vermerken und unverzüglich, spätestens jedoch sieben Tage nach Ablieferung der Ware, durch schriftliche Anzeige an mich zu rügen. Zeigt der Kunde innerhalb dieses Zeitraumes keinen Mangel an, so gilt die Ware als mangelfrei und vertragsgemäß genehmigt.

8.2 Mängel der Ware, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind mir unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt für während der Gewährleistungsfrist aufgetretene Mängel. Wird mir ein Mangel nicht rechtzeitig mitgeteilt, so entfällt jede Gewährleistung.

8.3 Ich übernehme insbesondere keine Gewähr bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung der Ware, fehlerhafter Montage oder Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, nicht ordnungsgemäßer Wartung, ungeeigneten Betriebsmitteln, mangelhaften Bauarbeiten, ungeeignetem Baugrund oder bei chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen, sofern sie nicht von mir zu vertreten sind.

8.4 Meine Gewährleistungsverpflichtung entfällt ebenfalls, wenn der Kunde von Dritten weitere Hard- und/oder Software dem System hinzufügt bzw. installiert und hierdurch die Funktionsfähigkeit der von mir gelieferten und/oder installierten Hard- und/oder Software beeinträchtigt wird. Entsprechendes gilt für Software, die der Kunde von Dritten bezieht und die von mir im Auftrag des Kunden installiert wird, es sei denn, dass die Installation selbst fehlerhaft erfolgt. Mir im Rahmen der Beseitigung der Beeinträchtigung entstehende Kosten unterfallen nicht der Mängelbeseitigung, sondern sind vom Kunden zu tragen.

8.5 Im Falle eines Mangels kann ich nach meiner Wahl diesen beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Alle ersetzten Produkte und Teile gehen in mein Eigentum über, soweit sie sich nicht schon in meinem Eigentum befanden.

8.6 Schlägt die Beseitigung eines Mangels durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit fehl, so kann der Kunde hinsichtlich des mangelhaften Produktes Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Maßgabe der Ziff. 9.

8.7 Die Verjährungsfrist berechnet sich ausschließlich nach Maßgabe der Ziff. 10.2.

 

9. Haftung

9.1 Schadensersatzansprüche des Kunden - mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung vertragswesentlicher Rechte und Pflichten (sog. Kardinalpflichten) - sind insofern ausgeschlossen, als sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von mir oder meinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Sofern ich ausnahmsweise auch bei leichter Fahrlässigkeit hafte, beschränkt sich diese Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

9.2 Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatz Ansprüche unabhängig vom Rechtsgrund.

9.3 Eine etwaige Haftung als Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch die vorstehende Regelung in Ziff. 9.1. unberührt.

9.4 Im Rahmen meiner Beratungstätigkeit haftet der Kunde für die Richtigkeit und Vollständigkeit von ihm gelieferter Unterlagen und Informationen, die Einfluss auf die Eignung der von mir vorgeschlagenen Systemlösung für die vorgesehene Verwendung haben.

 

10. Verjährung

10.1 Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund von schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bzw. aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von mir oder meinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie aufgrund von Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden, verjähren in den gesetzlichen Fristen. Gleiches gilt, wenn ich eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen habe oder gem. Ziff. 8.3 hafte. Die gesetzlichen Fristen gelten ebenfalls für Mängel bei einem Bauwerk oder für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.

10.2 Alle sonstigen Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab Lieferdatum. Sofern mir der Lieferant eine längere Gewährleistungsfrist oder eine Garantie eingeräumt hat, gebe ich diese an den Kunden weiter, der seine Ansprüche in diesem Fall direkt gegenüber dem Lieferanten geltend machen muss.

 

11. Schlussbestimmungen

11.1 Mit Aufnahme der Geschäftsbeziehungen werden Daten des Kunden, die auch personenbezogene Daten sein können, gespeichert und, soweit für die Durchführung des Auftrages erforderlich, verarbeitet und übermittelt. Die mir im Rahmen der Abwicklung, Störungsbehebung oder Neuinstallation von Kunden überlassenen Datenträger werden in meinem Hause auf der Grundlage des Datenschutzgesetzes behandelt. In diesem Rahmen bediene ich mich auch Drittunternehmen, die ebenfalls für eine Einhaltung des Datenschutzgesetzes einstehen.

11.2 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des Wiener Einheitskaufrechts (CISG/UNCITRAL).

11.3 Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von mir an Dritte übertragen.

11.4 Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen, sowie sämtlicher zwischen den Parteien sich ergebender Streitigkeiten; sofern rechtlich zulässig, Gelsenkirchen - Buer. Ich behalte mir jedoch das Recht vor, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

11.5 Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen oder Teile von diesen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung dieser Bedingungen wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt.

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